Neues Spendengesetz 2017
22.03.2017Spenden an freiwillige Feuerwehren sind in Österreich steuermildernd absetzbar. Ab 2017 gibt es dazu eine gesetzliche Änderung:
- Feuerwehren müssen ab 1.1.2017 bei Spenden von Privatpersonen zusätzliche Informationen erfassen, wenn die Spender eine Meldung an das Finanzamt wünschen ( Vorname, Nachname und Geburtsdatum )
- Wenn diese Daten vorliegen, müssen sie von den Feuerwehren an das Finanzamt übermittelt werden.
- Fehlen diese Daten, so kann die Feuerwehr davon ausgehen, dass keine Meldung an das Finanzamt erwünscht ist
- Es gibt neue Spendenerlagscheine mit Feldern für diese Daten ( siehe Bild )
weitere Informationen finden sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.